Bezüglich der Luftkanal- Leitungsdämmung gibt es keine gesetzliche
Vorgabe durch die EnEV wie bei Rohrleitungen.
Grundsätzlich gelten hier jedoch die gleichen Kriterien bezüglich Energie-
verlusten-einsparungen an warm - bzw. kaltgehenden Anlagenteilen.
Die Dämmstoffe sind gemäß "warm" oder "kalt" die gleichen wie für Rohr-
leitungen.
Da hier jedoch die Temperaturverhältnisse andere sind als bei Rohrleitungen
sind folgende Ausführungen innerhalb von Gebäuden die Regel:
Außenluftkanal (AU) : synthetischer Kautschuk 19mm
Fortluftkanal (FO): : synthetischer Kautschuk 19mm oder
Mineralfaserlamellenmatten (alu-kaschiert) 30mm
Zuluftkanal (ZU) : Mineralfaserlamellenmatten (alu-kaschiert) 30mm
Abluftkanal (AU) : Mineralfaserlamellenmatten (alu-kaschiert) 30mm
Die Dämmung der genannten Kanäle im Freien erhalten erhöhte Dämmdicken je nach Anforderung.
Eine Ummantelung im Freien ist zwingend erforderlich und besteht grund-
sätzlich aus einer Blechummantelung (siehe "Wärmedämmung".)