Energieeinsparungsgesetz (EnEV)


 

Dieses Gesetz gibt die Rahmenbedingungen für Wärmedämmarbeiten im

gewerblichen und privaten Bereich vor.Nachstehend eine Übersicht der 

geforderten Dämmdicken für Heizungs- Warmwasser (Sanitär)- und Kalt-

wasserleitungen unter verschiedenen baulichen Gegebenheiten.

Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen


Aus rechtlichen Gründen können hier keine Verlinkungen angeboten werden.Im Internet finden Sie jedoch,insbesondere bei den Dämmstoffherstellern,detailliertere Informationen zur Dämmung von Rohrleitungen

  

 Zeile
 Art der Leitungen/Armaturen
 Mindestdicke der Dämmschicht,
 bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit
 von 0,035 W/(m·K)

 1
 Innendurchmesser bis 22 mm
 20 mm
 2
 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
 30 mm
 3
 Innendurchmesser über 35 mm bis
 100 mm
 gleich Innendurchmesser
 4
 Innendurchmesser über 100 mm
 100 mm
 5
 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen
 1 bis 4 in Wand- und
 Deckendurchbrüchen, im
 Kreuzungsbereich von Leitungen, an
 Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen
 Leitungsnetzverteilern
 1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
 6
 Wärmeverteilungsleitungen nach den
 Zeilen 1 bis 4, die nach dem
 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen
 beheizten Räumen verschiedener
 Nutzer verlegt werden
 1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
 7
 Leitungen nach Zeile 6 im
 Fußbodenaufbau
 6 mm
 8
 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
 sowie Armaturen von Raumlufttechnik-
 und Klimakältesystemen
 6 mm

 

 

Kontakt:
H-L-S Isoliermontagen

Hornrain 4/1

71573 Allmersbach im Tal


 

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